Verein zur Förderung des Betreuungshofes Rottmoos e.V.

Bußgelder

Haben Sie Kontakt zu Richtern, Staatsanwälten oder Schöffen?

Die Gerichte können Geldauflagen (Bußgelder) zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen aussprechen.

Wenn Sie die Arbeit des Fördervereins Rottmoos e.V. bei den entscheidenden Personen am Gericht bekannt machen, helfen Sie mit, dass wir künftig Zuwendungen durch Geldauflagen bekommen.

Aus anonymem Bußgeld wird so persönliche Hilfe!